Erneut wurden vorwiegend Programm­vor­schläge in Afrika (11) einge­reicht, während Asien (3) und Latein­ame­rika (1) weniger präsent waren. Die Qualität der Vorschläge war sehr gut und spiegelt die Lernkurve in Bezug auf die teilneh­menden Akteure in der Zusam­men­arbeit von Ländern unter Artikel 6 des Überein­kommens von Paris wider.

Von den vier ausge­wählten Programmen befindet sich eines in Malawi (effi­zi­ente Kochöfen) und drei in Ghana (effi­zi­ente Kochöfen, Biomasse Energie und Abfall­be­wirt­schaftung). Mit dem bereits in Entwicklung befin­denden «National Clean Energy Program» sind nun bereits 4 Programme in Ghana in Entwicklung.

Am 22. November 2020 hat Ghana mit der Schweiz ein bila­te­rales Abkommen für die Zusam­men­arbeit im Rahmen des Pariser Überein­kommens unter­zeichnet. Dieses bildet die Basis für die Zusam­men­arbeit und die finan­zielle Unter­stützung durch die Stiftung KliK.

Vorreiter Peru – regu­la­to­rische Grund­lagen in Vorbe­reitung

Neben Ghana hat auch Peru bereits ein entsp­re­chendes Abkommen mit der Schweiz unter­zeichnet. Peru etabliert gegen­wärtig die regu­la­to­ri­schen Grund­lagen für die Regi­strierung und Prüfung von inlän­di­schen Klima­schutz­pro­jekten. Die Stiftung KliK wird ab der zweiten Hälfte dieses Jahres die Beschaffung von ITMOs über ihre Plattform Peru betreiben: www.peru.klik.ch.

Das Portfolio wächst

Mit der dritten Ausschreibung sind es nun insgesamt 21 Programme, die zur Weiter­ent­wicklung ausge­wählt wurden, wovon sich 6 (in Peru, Ghana, Senegal und Marokko) bereits in Entwicklung befinden. Über 20 Programme werden von den Antrag­stellern für eine weitere Einrei­chung überar­beitet.

Weitere Ausschrei­bungen

In diesem Jahr sind weitere Ausschrei­bungen geplant; über den genauen Zeitpunkt wird im Newsletter Inter­na­tional zu einem späteren Zeitpunkt infor­miert.

Hinter­grund zur gesetz­lichen Verpflichtung

Die Stiftung KliK ist voraus­sichtlich ab 2022 gesetzlich verpflichtet, im Rahmen des Pariser Überein­kommens zerti­fi­zierte Vermin­de­rungen von Treib­haus­gas­emis­sionen im Ausland zu beschaffen, sog. «Inter­na­tio­nally Trans­ferred Mitiga­tion Outcomes» (ITMOs). Um ihre Ambi­tion zu steigern, hat sich die Schweiz für das Jahr 2030 verpflichtet, neben der Begrenzung ihrer inlän­di­schen Emissionen auf höchstens 70% des Niveaus von 1990 zusätzlich auch im Ausland Treib­haus­gase im Umfang von bis zu 20% der Schweizer Emissionen des Jahres 1990 zu redu­zieren. Im Zeitraum 2021 bis 2030 sind von KliK insgesamt rund 40 Millionen ITMOs beizu­bringen, von denen jedes für die Reduk­tion einer Tonne CO₂ Äquivalent steht.