Fortführung aller Fördermodule bis 2025, teilweise mit neuen Konditionen

Im Oktober haben wir angekündigt, dass das Fördermodul «vorzeitiger Ersatz von HFKW-Anlagen» weitergeführt wird. Gerne listen wir Ihnen alle damit verbundenen neuen Konditionen auf. Weiter führen wir Ihnen die Anpassungen für das Fördermodul «Klimafreundliche Kleinanlagen» auf. Für das Fördermodul «Kältemittelwechsel» haben sich keine Veränderungen ergeben, das gut etablierte Programm wird wie bisher weitergeführt.

Förderprogramm «vorzeitiger Ersatz von HFKW-Anlagen»

Seit 2014 fördert die Stiftung Klimaschutz und CO₂-Kompensation KliK erfolgreich den vorzeitigen Ersatz von HFKW-Anlagen durch Anlagen mit natürlichen Kältemitteln: Bis dato wurden 181 Modernisierungsprojekte aus den Anwendungsbereichen Gewerbe, Supermarkt, Industrie und Klimatisierung mit einem Investitionsvolumen von CHF 136 Mio. mit insgesamt CHF 13,6 Mio. unterstützt. Weitere CHF 3 Mio. zur Umsetzung von Projekten sind bereits vertraglich zugesichert.

1. Neue Beitragssätze

Aufgrund der positiven Erfahrungen und dessen hohe Nachfrage, verlängern wir das Förderprogramm «vorzeitiger Ersatz von HFKW-Anlagen» um drei Jahre. Da die anrechenbare Klimaschutzwirkung der Projekte anhand der verschärften gesetzlichen Rahmenbedingungen im Kältebereich abnimmt, verringern sich die Beitragssätze, durchschnittlich um etwa einen Drittel. Dies gilt für Projekte, deren Ausführungsentscheid (zB. Belegt durch die Unterzeichnung des Werkvertrags) ab dem 23. Januar 2022 erfolgt. Projekte mit früherem Ausführungsentscheid profitieren noch von den bisherigen Beitragssätzen. Die Höhe der Beitragssätze können Sie auf unserer Website mit dem Beitragsrechner berechnen.

2. Neue Teilnahmebedingungen ab 1.1.2022

Stilllegung Anlage mit Kältemittel mit > 2500: Hier gilt analog zum Kältemittelwechsel eine Pflicht zur Vernichtung der Kältemittel. Die Verwendung als Recycling-Kältemittel ist in diesen Fällen also nicht mehr erlaubt. Wie bei einem Kältemittelwechsel müssen die entsprechenden Gebinde mit einer KliK-Entsorgungsetikette versehen und an einen zugelassenen Entsorger abgegeben werden. Die Entsorgung muss belegt werden mit einem Entsorgungsnachweis (VeVA-Schein oder gleichwertiger Beleg).

Anlagenalter: Die Bedingungen bezüglich Alter (höchstens 20 Jahre, oder 30 Jahre bei Erneuerung mit Wechsel wesentlicher Anlagenkomponenten) bleiben - mit gewissen technischen Anpassungen - dieselben.

Förderprogramm «Klimafreundliche Kleinanlagen»

1. Neue Beitragssätze

Für CO₂-Boosteranlagen in kleinen Verkaufsformaten wie Tankstellen oder Convenienceshops, gibt es für die Kühlmöbel einen Beitragssatz. Ab 1.1.2022 wird der Beitragssatz für NK-Kühlmöbel auf 400 CHF pro Laufmeter erhöht. Dieser Beitragssatz gilt neu auch für TK-Kühlmöbel.

2. Neue Teilnahmebedingungen ab 1.1.2022

Vereinfachte Teilnahmebedingungen für andere CO₂-Anlagen in Discounter, Tankstellen- und Convenience-Shops:

Werden diese serienmässig identisch eingebaut, können sie neu mit einem Pauschalbeitrag und einem vereinfachten Verfahren gefördert (z.B. CO₂-Conveni Packs oder Anlagen mit integrierten Kühlzellen zusätzlich zu Kühlmöbeln) werden. Aufbauend auf die Prüfung und Einschätzung des Bautyps durch die Programmleitung, bietet die Stiftung KliK hierzu ein typenspezifisches Förderangebot.

Anlagen in der Gastronomie, der Hotellerie oder in der Prozesskühlung in der Industrie können neu ebenfalls am Programm teilnehmen, sofern es sich um neue Anlagen unter der Leistungsgrenze der ChemRRV handelt und ohne gesetzliche Notwendigkeit ein klimafreundliches Kältemittel mit GWP <10 eingesetzt wird. Die genauen Konditionen und die Höhe der Beiträge müssen situativ geprüft werden. Das Verfahren zur Bewilligung entsprechender Bautypen ist sehr aufwändig. Nehmen Sie mit der Programmbetreuung (Simultec AG) Kontakt auf, um zu prüfen, ob ein ausreichend hoher Förderbeitrag angeboten werden kann, damit der Mehraufwand abgedeckt werden kann.