Ein solider rechtlicher Rahmen
Das bilaterale Abkommen schafft die rechtliche Grundlage für die Umsetzung von Programmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen gemäss Artikel 6.2 des Pariser Abkommens mit dem Ziel, Georgiens bedingte Minderungsverpflichtungen zu skalieren. Die Bestimmungen des Abkommens stellen sicher, dass die Emissionsreduktionen (ITMOs) hinsichtlich Qualität und Umweltintegrität den Anforderungen entsprechen. Um Doppelzählungen zu vermeiden verpflichtet sich Georgien dazu, die Erreichung seiner NDC entsprechend um den Betrag der an die Schweiz transferierten ITMOs anzupassen.
Georgien will durch Klimakooperation mit der Schweiz Investitionen in Energieeffizienz fördern
Als erstes Programm im Rahmen dieser bilateralen Kooperation wird das Energieeffizienzprogramm "Georgia Energy Efficiency Scheme" (GEES) lanciert. Mithilfe des GEES sollen in Georgien Energieeffizienzmassnahmen in Gebäuden gefördert werden, zum Beispiel die Isolierung von Fassaden, Dächern und Böden sowie die Installation von Sonnenkollektoren auf existierenden Gebäuden zur Warmwasseraufbereitung. In einer ersten Phase soll der Schwerpunkt auf grösseren privaten und öffentlichen Gebäuden wie zum Beispiel Schulen, Krankenhäuser, Hotels und Wohnanlagen in Tiflis und anderen Städten Georgiens liegen. In einer zweiten Phase könnten auch kleinere Wohngebäude in das GEES Programm aufgenommen werden. Das georgische Umwelt- und Landwirtschaftsministerium (MEPA) wird die Umsetzung und Zielerreichung des GEES und zukünftiger Programme koordinieren und beaufsichtigen.
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