In unserem Newsletter vom 28.03.2023 haben wir über potenziell bevorstehende gesetzliche Änderungen und die damit einhergehenden Auswirkungen auf das Programm Klimafreundliche Kälte informiert. Diese Mitteilung war vorbehaltlich der Entscheidung des Bundesrats zur revidierten CO₂-Verordnung.

Mit dem Entscheid des Bundesrats vom 29.09.2023 steht somit fest: Das Programm Klimafreundliche Kälte kann wie bislang weiterbetrieben werden und die Förderung in allen drei Modulen ist weiterhin vollumfänglich möglich:

  • Modul 1: Vorzeitiger Ersatz von HFKW-Anlagen

  • Modul 2: Klimafreundliche Kleinanlagen

  • Modul 3: Kältemittelwechsel in HFKW-Anlagen

Wir freuen uns, dass das Programm ohne Einschränkungen fortgeführt werden kann und so weiterhin ein Anreiz zur Übererfüllung der Anforderungen aus der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) besteht!